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Ist der Fahrer eines Fahrzeugs nicht der Halter, dann muss er mit einer Vollmacht nachweisen, dass er das Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters führt, wenn dieser nicht selbst mit im Fahrzeug sitzt. |
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Es besteht ein Handyverbot. Verstöße kosten umgerechnet bis zu 50,-- Euro. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist gestattet. |
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Entgegen teilweise anderslautender Presseberichte besteht für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. Lediglich in Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen muß ein Feuerlöscher vorhanden sein. |
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Die Mitnahme der Grünen Karte ist seit 1.Mai 2004 nicht mehr vorgeschrieben. |
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Auf allen Sitzen, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind, besteht Gurtanlegepflicht. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Alter des Kindes geeignet sind. |
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Die Promille-Grenze liegt in Polen bei 0,2 Promille. |
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Bei der Ein- und Ausreise nach oder von Polen können bis zu maximal 20 l Reservesprit mitgeführt werden. |